Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Erbringung von Dienstleistungen

 

 

Margit Peters Agile Welten
Hummelsbüttler Hauptstraße 103
22339 Hamburg

(nachfolgend MPAW)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen sämtlichen Vertrags­verhältnissen über Dienstleistungen zugrunde, die von MPAW angeboten und erbracht werden.

 

  1. Auftragserteilung

1.1       Das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages setzt voraus, dass der Kunde (m/w) einen Auftrag in Textform erteilt und MPAW diesen Auftrag ebenfalls in Textform – in der Regel per E-Mail – bestätigen.

1.2       Im Vorwege werden MPAW den Kunden in der Regel über die Art, den Umfang und eventuelle Termine für die Erbringung der in Betracht gezogenen Dienstleistung sowie die hierfür veranschlagten Preise informieren und den Kunden zur Erteilung eines entsprechenden Auftrags anregen. Hierbei handelt es sich indes noch nicht um ein verbindliches Angebot im rechtstechnischen Sinne.

  1. Vergütung – Zahlungsbedingungen

2.1       Die Vergütung erfolgt auf Festpreisbasis oder nach Aufwand auf Basis der geleisteten Arbeitstage. Es gilt die Abrechnung nach Aufwand, wenn der Vertrag nicht ausdrücklich einen Festpreis vorsieht.

2.2       Sofern nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist, kommen zu den ausgeschriebenen Preisen die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Nebenkosten hinzu. Zu diesen Nebenkosten zählen u.a. Reisekosten (Fahrt und Unterbringung), Verpflegungskosten (lt. steuerlichen Höchstgrenzen) und sonstige Reisenebenkosten.

2.3       Fahrtkosten mit dem PKW werden mit € 0,50/km berechnet. Bei Bahnfahrten wird der Flexpreis 1. Klasse in Rechnung gestellt.

2.4       Reisezeiten werden an Wochentagen zu 50 % und an Wochenenden (Samstag und Sonntag) zu 100 % als Arbeitszeit berechnet.

2.5       Sämtliche genannten Preise sind Netto-Preise in EUR und verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen USt.

2.6       Sofern nicht abweichend vereinbart, hat die Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen.

 

  1. Durchführung der Veranstaltungen

3.1       Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeit von MPAW in erforderlichem Umfang, z.B. durch Bereitstellung notwendiger Informationen, zu unterstützen.

3.2       MPAW organisieren die im Dienstleistungsvertrag geregelte Leistung selbst und eigenverantwortlich. Die vereinbarten Dienstleistungen werden durch qualifiziertes Personal erbracht. Dabei kann es sich nach Wahl von MPAW um eigene Mitarbeiter, Freiberufler oder sonstige hinzugezogene Erfüllungsgehilfen handeln.

 

  1. Absage/Stornierung fest vereinbarter Leistungen und Termine

4.1       Stornierungen/Absagen von gebuchten Leistungen und Terminen haben in Textform, vorzugsweise per Email zu erfolgen.

4.2       Bei Stornierungen fest vereinbarter Leistungen und Termine durch den Kunden gelten folgende Regelungen, sofern im Vertrag nicht eine hiervon abweichende Individualregelung getroffen wurde:

Bis 4 Wochen vor vereinbartem Beginn einer Dienstleistung ist der Kunde zu einer kostenfreien Stornierung berechtigt.

4.3       Im Falle einer Stornierung des Kunden, die kürzer als vier, mindestens aber zwei Wochen vor vereinbartem Beginn der Dienstleistung bei MPAW eingeht, sind MPAW berechtigt, 50 %  der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Im Falle einer Absage, die kürzer als zwei, mindestens aber eine Woche vor vereinbartem Beginn der Dienstleistung liegt, werden 75 % der vereinbarten Vergütung berechnet. Im Falle einer Absage, die weniger als eine Woche vor vereinbartem Beginn der Dienst­leistung erklärt wird, schuldet der Kunde  100 %  der vereinbarten Vergütung. MPAW sind in diesen Fällen berechtigt, eventuell bereits angefallene Nebenkosten z.B. für die Reise zum Einsatzort ebenfalls zu beanspruchen.

 

  1. Unvorhergesehene Hindernisse/Änderungen

5.1       MPAW behalten sich vor, vereinbarte Dienstleistungen im Falle des Vorliegens von Gründen, die von MPAW nicht zu vertreten sind (z.B. Höhere Gewalt, Krankheit des Referenten), auf einen anderen Termin nach Ende Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit zu verschieben. Gelingt es nicht, einen beidseitig passenden Alternativ­termin zu finden, werden MPAW von der Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung befreit. Eine evtl. von dem Kunden im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall rückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5.2       MPAW sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall durch andere für das Thema qualifizierte Personen zu ersetzen.

 

  1. Haftung von MPAW

6.1       Die vereinbarten Dienstleistungen werden von MPAW nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität von vorgetragenen Inhalten sind ausgeschlossen.

6.2       Im Übrigen haften MPAW für zurechenbare Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften MPAW nur für die Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten haften MPAW nicht.

6.3       Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer MPAW zurechenbaren, schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

6.4       Ist die Haftung von MPAW ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf Seiten von MPAW.

 

  1. Schlussbestimmungen

7.1       Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen in Textform erfolgen.

7.2       Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Regelungen hiervon unberührt.

7.3       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.4       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

Stand: November 2021